Notar- und Grundbuchkostenrechner
Berechnen Sie die Notar- und Grundbuchkosten die beim Immobilienerwerb bzw. bei Grundbuchänderungen
entstehen.
Die Kosten für eine Grundschuldeintragung gelten immer für eine Eintragung. Wird eine Grundschuld von
300.000 Euro in drei Teilbeträgen eingetragen, müssten Sie für jeden Teilbetrag die Kosten für die Grundschuldeintragung
berechnen. Drei mal 100.000 Euro ist etwas teuerer als einmal 300.000 Euro.
Sollten Sie die Grundschuldeintragung in Form eines Grundschuldbriefes wünschen, würde dies die Grundschuldeintragung
um 25% verteuern. Die Eintragung als Grundschuldbrief ist für Privatpersonen selten notwendig. Wer häufig
den Geldgeber wechseln will oder freie Grundschulden an andere Gläubiger abtreten wird, für den kann
sich diese Form lohnen.
Die Kosten fürs Notaranderkonto beziehen sich in dieser Berechnung darauf, dass Sie nur den über eine
Grundschuld/Hypothek abgesicherten Betrag über ein Notaranderkonto abwickeln. Wird der gesamte Kaufpreis
oder andere Beträge über ein Notaranderkonto verwaltet, ändert sich jeweils der Betrag. Sollte das Notaranderkonto
in Teilbeträgen aufgelöst werden, also nicht in einer Summe darüber verfügt werden, dann erhöht sich
das Entgelt geringfügig. Wie bei Grundschuldeintragungen gilt auch hier, dass geringere Beträge prozentual
höhere Kosten verursachen.
Formel für Hebegebühren ab 10.000 Euro am Beispiel von 12.563 Euro:
Der Gegenstandswert wird durch 1.000 Euro geteilt und dann mal 2,5 gerechnet. Anschließend werden noch
37,50 Euro addiert.
12.563 : 1.000 x 2,5 = 31,41 + 37,50 = 68,91 Euro
In den neuen Bundesländern ist ein um 10% reduzierter Betrag zu bezahlen.
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